Nov 232015
 

Am 21.10.2015 hat der Gemeinderat von Bad Aussee die von den Bürgern und der BISS eingebrachten Einwendungen behandelt und die Änderung des Bebauungsplanes „Fröhlich´sche Gründe“ in veränderter Form beschlossen. Den großen Bedenken der BISS über die schlechten, instabilen Bodenverhältnissen wurden vom Gemeinderat ernst genommen und eine zusätzliche geotechnische Stellungnahme eingeholt.

Der Bau einer Gastronomie an der Stelle des „Turmes“ wurde untersagt. Hier darf nur mehr eine leichte Aussichtsplattform errichtet werden. Hinsichtlich der Ableitung der Oberflächenwässer und deren Zwischenpufferung durch Retentionsbecken muss noch vor Durchführung der Bauverhandlung die Zustimmung der Wasserrechtsbehörde (BH Liezen) eingeholt werden. Im Zuge des Bauverfahrens bekommt der Bauträger die Auflage, die Standfestigkeit des Untergrunds für die einzelnen Baukörper durch entsprechende Befundung und Begutachtung und zusätzliche Bohrungen nachzuweisen.

Wie von der BISS gefordert, wurden Höhenbezugspunkte in den Plan eingearbeitet, die eine Anhebung der Gebäude durch Aufschüttung verhindern sollen.

Die BISS konnte damit viele Anliegen im Gemeinderat durchsetzen. Das zentrale Anliegen der BISS, nämlich die Verschandelung des Ausseerlandes zu verhindern, wurde aber noch nicht erreicht. Hier blockte der Gemeinderat mit der Feststellung ab, dass „die Veränderung der architektonischen Qualitäten“ nicht Gegenstand der Änderung des Bebauungsplanes war.

Der jetzt vom Gemeinderat beschlossene Bebauungsplan wird nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde in Graz voraussichtlich erst Anfang nächsten Jahres rechtskräftig. Von einer Baubewilligung ist man derzeit sicher noch sehr weit entfernt.

Bertl Eisenriegler