Gutachten
Neu: Unsere Berufung an den Gemeinderat von Bad Aussee vom 12.6.2018
Dass es ein solches Bauvorhaben tatsächlich geben soll, erschien vielen unglaublich. Deshalb wurde von Dr. Martin Abel, als Anrainer, ein Gutachten beim Ortsbildsachverständigen DI Friedmund Hueber in Auftrag gegeben. In diesem Gutachten vom 14.1.2014 wird sowohl die vorgesehene Bebaung vorgestellt – sehr eindrücklich im Bildteil ab S.17 – als auch die Unverträglichkeit mit den einschlägigen Baubestimmungen und der Ausseer Kulturlandschaft prägnant herausgearbeitet.
Auszüge aus dem Gutachten:
“Sowohl die an Pavillonkrankenhausanlagen des 19. Jahrhunderts erinnernde Siedlungsstruktur als auch die Dimension und Gestaltung der Baukörper der gegenständlichen Planung sind für Bad Aussee einmalig und atypisch und stellen somit großflächig Fremdkörper dar, die weder dem Ortsbildkonzept noch dem Ortsbildgesetz und den Bebauungsgrundsätzen entsprechen.“
„Die gegenständliche Anlage besteht aus Wohnsiedlungsblocks in für das Orts-und Landschaftsbild überdimensionaler Form und für den Ort atypischer Gestaltung und Anordnung. Sie entsprang einem Architektenwettbewerb, dem in unzureichendem Maße Vorgaben zur Einbindung in die Kulturlandschaft vorgeschrieben wurden. Der Bebauungsplan hat das Wettbewerbsergebnis als Grundlage genommen und für dieses Konglomerat gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen versucht. Es gibt keinen legalen, funktionalen und dem Allgemeinwohl dienenden Grund dafür, dass diese als Erst- und Zweitwohnsitze sowie eventuell als Hotel-Appartements genutzten Wohnungen nicht in die gegebene Siedlungsstruktur mit üblicher Dimensionierung und formaler Ausgestaltung eingegliedert werden sollten.“
„Die Gesamtanlage sieht eine Kubatur vor, die zwischen 100-150 Wohnungen für 300-500 Personen Platz bietet.“
„Der „Steinhaus“ genannte Baukörper soll anstelle der dominant an der Geländekante stehenden zweigeschossigen Fröhlich-Villa als ein fünfgeschossiger Kubus mit Lochfassade und Steinverkleidung entstehen. (…) Er ist überdies ein Fremdkörper, dessen Gestalt negativ besetzt ist (Wohnsilo, Flakturm).
„Alle geplanten Gebäude entsprechen nicht den Anforderungen des Ortsbildkonzeptes 2007 und der Bebauungsgrundsätze. Dies betrifft sowohl die Dimension der Baukörper, die kubische Form der Baukörper, das Fehlen von optisch wirksamen, ortsüblichen Dächern und entsprechender Fassadengestaltung.“