Jun 192019
 

Vor genau einem Jahr erging ein rechtlich völlig haltloser Bescheid der Stadtgemeinde Bad Aussee vom 24.5.2018, mit dem eine Baubewilligung für die Schuhschachtelhäuser erteilte wurde. Weder wurde auf die eingebrachten Einwendungen der Anrainer eingegangen, noch wurde ein neues Gutachten vorgelegt. Eigentlich wurde nach der letzten Bauverhandlung vor zwei Jahren damit gerechnet, dass der Projektentwickler ein weiteres hydrologisches Gutachten über die Möglichkeiten einer sachgemäßen und unbedenklichen Ableitung der Oberflächenwässer einholt. Völlig überraschend erteilte der Bürgermeister trotz des fehlenden Gutachtens dann doch die Baubewilligung.

Die Vorgangsweise ist an Ignoranz kaum zu übertreffen. Welche Motive hat eine Baubehörde, ein äußerst fragwürdiges Projekt völlig unkritisch durchzuwinken?

Durch die ausführliche Berufung von Dr. Martin Abel (ausgeführt von der Rechtsanwältin Dr. Elfgund Abel-Frischenschlager) wurde der Baubewilligungsbescheid aber nicht rechtskräftig. Über diese Berufung hätte nun der Gemeinderat von Bad Aussee zu entscheiden. Bis heute (also schon ein Jahr lang) hat die Gemeindeführung es unterlassen, diese Agenda im Gemeinderat auf die Tagesordnung zu setzen. Das Bauverfahren ist damit weiter unterbrochen. Warum, wieso, wielange noch? Welches Spiel hier von der Gemeindeverwaltung und dem Investor Hohenberg gespielt wird bleibt völlig intransparent.

Sollte der Gemeinderat die Berufung irgendwann abweisen und die Baubewilligung bestätigen, steht den Anrainern noch immer der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Die Bürgerinitiative ist zuversichtlich, dass das Schuhschachtel-Projekt auf den Fröhlich’schen Gründen noch lange nicht realisiert wird.

Bertl Eisenriegler

Jul 232017
 

Nach fast 2 Jahren Stille um die Fröhlichgründe hat der Immobilienprojektbetreiber jetzt doch wieder um Baugenehmigung für sein Schuhschachtelhäuser-Projekt angesucht. Am 20.6. 2017 fand deshalb wieder eine Bauverhandlung statt, bei der wesentliche Einwendungen gegen das Bauvorhaben vorgebracht wurden:

Das vorgelegte Entwässerungskonzept ist völlig unzulänglich, nicht aktuell und schlampig ausgeführt. Es wurde weder an den veränderten Einreichplan angepasst und enthält daher kein neues Oberflächenentwässerungskonzept. Die durch das Bauwerk verursachten Veränderungen der Grundwasserverhältnisse wurden überhaupt nicht untersucht. Lt einer von besorgten Anrainern eingeholten Stellungnahme eines geologischen Experten wird durch massive unterirdische Eingriffe, vor allem Tiefgaragen und Keller, der Grundwasserabfluss erheblich verändert:

„Insbesondere werden die unterirdischen Einbauten den Grundwasserabfluss behindern und dazu führen, dass in den Außenbereichen ein verstärkter Grundwasserabfluss eintreten wird. Es kann daher erwartet werden, dass im Bereich von Geländeeinschnitten vermehrt Grundwasser austritt und sich ein erhöhter Porenwasserdruck auf- baut. Das kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Folge haben, dass in diesen steileren Bereichen Rutschungen und Böschungsbrüche eintreten. In weiterer Folge kann es im Zuge von Starkniederschlägen zum Abtransport des abgerutschten Materials in Form von Murengängen kommen.

Aus fachlicher Sicht erscheint es daher geboten, die baubedingten Veränderungen der Grundwasser Abstromverhältnisse dahingehend zu untersuchen, wo es zu verstärkten Grundwasseraustritten und/oder zu erhöhten Porenwasserdrücken kommen wird. In diesen Geländeabschnitten ist die Böschungsbruchsicherheit gemäß Eurocode 7 nachzuweisen. Wo der Nachweis nicht gelingt, ist durch geeignete Maßnahmen, wie etwa Drainagierungen oder Stützbauten, die Sicherheit gegen Böschungsbruch bzw Rutschungen herzustellen.“

Die geplante Appartmentanlage widerspricht eindeutig den Bestimmungen des Ortsbildschutzes und der Bebauungsrichtlinien:

Anders als die frühere Bebauung (siehe vorge- legte Beilagen) und die Bauten in der unmittelbaren Umgebung hat die dem Bauansuchen zugrundeliegende Planung den Charme der Plattenbauten der früheren kommunistischen Staaten in Europa der 60iger und 70iger Jahre. Das Ortsbild von Bad Aussee (Sichtzone) wird damit eindeutig verschandelt. Insgesamt ergibt sich, dass das gegenständliche Bauvorhaben, soweit es in der Sichtzone des geschützten Ortsteils von Bad Aussee gelegen ist, wegen Widerspruchs mit dem Ortbildgesetz der Steiermark nicht genehmigungsfähig ist. Soweit der Bebauungsplan die geplante Bebauung zulässt, ist er daher gesetzwidrig und gem. Art 139 B-VG vom Verfassungsgerichtshof aufzuheben.

Und zum Schluss wird ausgeführt:

Insgesamt stelle ich die Anträge, der Bürgermeister der Stadtgemeinde Bad Aussee als Baubehörde erster Instanz möge dem Bauansuchen möge jedenfalls die Genehmigung versagen dies allenfalls nach Einholung ergänzender bzw neuer Gutachten wie in meiner Stellungnahme angeführt.
Dr. Elfgund Abel-Frischenschlager für Dr. Martin Abel

Wir fordern vom Bürgermeister, dass er diesen Einwendungen gerecht wird und den Schuhschachtelhäusern in Bad Aussee eine Absage erteilt.

Bertl Eisenriegler

Dez 072016
 

Der neue Bebauungsplan (ohne Turm) ist mittlerweile längst rechtskräftig geworden. (Beschlossen wurde er vom Gemeinderat ja bereits im Oktober 2015.) Der Grundeigentümer und Bauherr Hohenberg aus Graz hat seither aber keine Schritte mehr zur Wiederaufnahme des Bauverfahrens gesetzt. Es wurden bisher keine aktualisierten Baupläne (Austauschpläne) eingereicht, sodass das Verfahren weiterhin ruht.

Für uns von der BISS ist es ein wichtiger Erfolg, dass es für den Bau der SchuhSchachtelhäuser auf den Fröhlich-Gründen noch immer keine Baubewilligung gibt. Wir hoffen, dass Bad Aussee eine solche Verschandelung noch lange erspart bleibt.

Allen Sympatisanten, Unterstützern und Mitwirkenden an der BISS möchte ich hier für ihr Engagement danken. Bedanken möchte ich mich auch für die Unterstützung der Grünen Bad Aussee, die sich als einzige politische Fraktion im Gemeinderat gegen dieses Bauprojekt und für das Anliegen der BISS ausgesprochen haben. Dank gilt auch dem Kammerhofmuseum und seiner Direktorin Sieglinde Köberl für die Sonderausstellung „Bau Art – Bauen in der Kulturlandschaft des Ausseerlandes“. Der Kampf gegen die Landschaftsverschandelung muss über die Sensibilisierung der Bürger und der Gemeindepolitiker für landschaftsvertraegliches Bauen geführt werden.

Bertl Eisenriegler

Nov 232015
 

Am 21.10.2015 hat der Gemeinderat von Bad Aussee die von den Bürgern und der BISS eingebrachten Einwendungen behandelt und die Änderung des Bebauungsplanes „Fröhlich´sche Gründe“ in veränderter Form beschlossen. Den großen Bedenken der BISS über die schlechten, instabilen Bodenverhältnissen wurden vom Gemeinderat ernst genommen und eine zusätzliche geotechnische Stellungnahme eingeholt.

Der Bau einer Gastronomie an der Stelle des „Turmes“ wurde untersagt. Hier darf nur mehr eine leichte Aussichtsplattform errichtet werden. Hinsichtlich der Ableitung der Oberflächenwässer und deren Zwischenpufferung durch Retentionsbecken muss noch vor Durchführung der Bauverhandlung die Zustimmung der Wasserrechtsbehörde (BH Liezen) eingeholt werden. Im Zuge des Bauverfahrens bekommt der Bauträger die Auflage, die Standfestigkeit des Untergrunds für die einzelnen Baukörper durch entsprechende Befundung und Begutachtung und zusätzliche Bohrungen nachzuweisen.

Wie von der BISS gefordert, wurden Höhenbezugspunkte in den Plan eingearbeitet, die eine Anhebung der Gebäude durch Aufschüttung verhindern sollen.

Die BISS konnte damit viele Anliegen im Gemeinderat durchsetzen. Das zentrale Anliegen der BISS, nämlich die Verschandelung des Ausseerlandes zu verhindern, wurde aber noch nicht erreicht. Hier blockte der Gemeinderat mit der Feststellung ab, dass „die Veränderung der architektonischen Qualitäten“ nicht Gegenstand der Änderung des Bebauungsplanes war.

Der jetzt vom Gemeinderat beschlossene Bebauungsplan wird nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde in Graz voraussichtlich erst Anfang nächsten Jahres rechtskräftig. Von einer Baubewilligung ist man derzeit sicher noch sehr weit entfernt.

Bertl Eisenriegler

Nov 232015
 

Die hervorragend kuratierte Sonderausstellung „BauArt – Bauen in der Kulturlandschaft des Ausseerlandes“ im Kammerhofmuseum führt eindrücklich vor Augen, wie wichtig der Wiedererkennungswert dieser Landschaft ist, und dass sich deshalb neue Bauprojekte in die gewachsene, traditionelle Bebauung möglichst harmonisch einfügen sollten. Groß ist die Verführung, dass aus kommerziellen Interessen Bauwerke bewilligt und errichtet werden, die in dieser Landschaft nichts zu suchen haben. Die Ausstellung scheut sich auch nicht davor, einige der schlimmsten Bausünden der letzten Jahre deutlich aufzuzeigen.

Damit es nicht noch mehr werden, hat sich vor gut einem Jahr die Bürgerinitiative gegen Schuhschachtelhäuser im Ausseerland (B.I.S.S.) gebildet, um gegen die drohende Megaverbauung der Fröhlichgründe aufzutreten. Schon vor vier Jahren wurde vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Aussee ein Bebauungsplan für die Fröhlichgründe beschlossen, der die rechtliche Grundlage für die geplante überdimensionierte, landschaftsverschandelnde Apartmentanlage der „Fröhlich`sche Gründe – Projektentwicklungs – GmbH“ darstellt, ohne dass vorher geprüft wurde, ob die Bodenverhältnisse für ein solches Megabauprojekt überhaupt geeignet sind. Die Fröhlich`schen Gründe liegen auf einem Plateau, das sich etwa 50 – 70 Meter über dem Ortsgebiet erhebt und gegen Norden und Osten steil abfällt. Mit Aussicht auf die umgebende Bergwelt vom Loser über das Tote Gebirge nach Süden bis zum Zinken bietet das Grundstück auch einen großartigen Blick auf den Ort. Umgekehrt ist dieses Baugrundstück – neben der Ortseinfahrt von Bad Aussee gelegen – auch weithin und auch vom Ort aus gut sichtbar und damit ein Blickfang in der Landschaft. Ich spreche deshalb von Landschaftsverschandelung, weil die Dimension und Gestaltung der neu geplanten Baukörper (Form eines geschlossenen Kubus) für Bad Aussee untypisch sind und sie im Gegensatz zur umliegenden Bebauung großflächige Fremdkörper darstellen. In Aussee herrschen Einfamilienhaussiedlungen, Villen des 19. Jahrhunderts, Bauernhöfe und Weiler als Siedlungsformen vor. Die geplante Anlage aber besteht aus sieben Wohnsiedlungsblocks in einer für das Landschafts- und Ortsbild überdimensionalen Form. Die Anordnung der Baukörper erinnert an monotone Schlafsiedlungen in Großstädten. Eine solche monotone Gleichförmigkeit überdimensionierter Baukörper gibt es in dieser Anzahl in Bad Aussee und im ganzen Ausseerland bis heute Gott sei Dank noch nicht. Erst im Zuge des baubehördlichen Genehmigungsverfahrens wurde durch ein geotechnisches Gutachten die Instabilität des Bodens erkannt und deshalb die ursprüngliche Planung obsolet. Der Projektentwickler brachte jetzt eine überarbeitete – die Bodenverhältnisse anscheinend besser berücksichtigende – Planung ein und der Bebauungsplan soll jetzt geändert werden. Darüber wird der Gemeinderat von Bad Aussee voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung entscheiden. Es geht dabei nicht um eine Formsache sondern um eine hochpolitische Entscheidung: Nämlich das Ausseerland vor einer weiteren Verschandelung zu bewahren, indem man z.B. die Bauhöhe generell auf eine maximal zweigeschossige Verbauung zurückfährt und verlangt, dass die Gestaltung dieser Apartmenthäuser dem Schutz des Ortsbildes, den Bebauungsgrundsätzen und der typischen Ausseer Kulturlandschaft Rechnung trägt.

Der öffentlich aufgelegte Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes und das geotechnische Gutachten warfen beim letzten Treffen der BISS, viele Fragen und viel Kritik auf. Als einzig positiver Aspekt wurde der Verzicht des Projektentwicklers auf den als „Turm“ bezeichneten fünfgeschossigen Baukörper an der Geländekante gesehen. Dafür sollen statt der bisher sechs, jetzt sieben viergeschossige Wohnblöcke, die euphemistisch als Villen bezeichnet werden, auf relativ engen Raum hingeklotzt werden. Das sind aber keine Villen, wie sie uns vertraut sind. Selbst die größten Gründerzeitvillen in Aussee sind in ihrer Flächenausdehnung nie größer als die Hälfte der Flächenausdehnung der neu geplanten Wohnblöcke. Insider sprechen hier von Schuhschachtelarchitektur. An der befürchteten „Verschandelung“ von Bad Aussee würde sich mit dem vorgelegten Änderungsentwurf des Bebauungsplanes kaum etwas ändern, denn außer beim Turm bleiben „Höhe und Gestaltung der Gebäude“ unverändert. Dort, wo vorher der „Turm“ geplant war, wurde die zulässige Bauhöhe von max. 16,0 m auf 6,0 m reduziert und wird dieser Bereich wegen der instabilen Bodenverhältnisse nur für „untergeordnete Bauwerke“ wie einer Aussichtsplattform vorgesehen. Gleichzeitig wird an diesem Platz auch schon an den Bau einer Gastronomie und einer Bergstation für einen Schrägaufzuges gedacht. Da kann dann schon eine Bauhöhe von 6 Metern oder mehr herauskommen. Frage: wie verträgt sich das mit der Feststellung im geologischen Gutachten, dass sich das Gelände mehr oder weniger im Grenzgleichgewicht befindet und eine zusätzliche Belastung in Form einer Bebauung oder Anschüttung nicht empfehlenswert ist. Bei den sieben viergeschossigen Wohnblöcken erlaubt der Verordnungsentwurf weiterhin eine maximale Gebäudehöhe von 13,0 m. Mit der zulässigen Gebäudehöhe ist es ja so eine Sache: Wenn nicht von vornherein ein Nullpunkt festgelegt wird und das Gelände durch Auffschüttungen verändert wird, kann die Geländeverschneidung, von der die Bauhöhe aus gemessen wird, beträchtlich höher zu liegen kommen. Damit die Häuser nicht noch mehr in den Himmel wachsen können, wäre es deshalb wünschenswert, dass z.B. das Erdgeschoßniveau der alten Villa Fröhlich als Nullpunkt festgelegt wird.

Nicht berücksichtigt wurde im Bebauungsplan die optische Wirkung der Baukörper auf das Ortsbild. Es sollte umgehend ein exaktes Rendering (Visualisierung der geplanten Anlage bezüglich Sichtbarkeit gem. Ortsbildkonzept 2007) erstellt werden. Ebenso geht nicht hervor, ob die Bebauungsgrundsätze, die für alle Wohnbauten gelten, hier eingehalten werden.

Das geotechnische Gutachten war bis 21.8.2015 auf der Gemeindeseite im Internet öffentlich einsehbar. Es stützt sich im Wesentlichen auf zwei Bohrungen aus dem Jahr 2013, die sehr bedenkliche Ergebnisse hinsichtlich der Belastbarkeit des Bodens und des Versickerns der (durch die Bodenversiegelung verstärkt anfallenden) Oberflächenwässer ergaben und verlangt entsprechend aufwendige Baumaßnahmen. Man gewinnt den Eindruck, dass diese zwei Bohrungen nicht ausgereicht haben um fundierte Aussagen über die Bebaubarkeit des Grundstücks zu treffen und ständig mit der Gefahr von Hangrutschungen zu rechnen ist. Im Interesse der Sicherheit der Anrainer, die unterhalb dieser Riesenbaustelle wohnen, muss auf genaueste Einhaltung der geotechnischen Vorgaben geachtet werden. Zu groß ist das Risiko, dass sie mit ihren Häusern verschüttet werden, wenn der Hang ober ihnen ins Rutschen kommt. Zuletzt stellt sich die Frage, ob die Kosten für Fundamentierung, laufende Sicherheitsmaßnahmen und allfällige Schadenersatzforderungen geschädigter Anrainer bei der derzeit noch gar nicht wirklich einschätzbaren Tragfähigkeit des Bodens überhaupt kalkulierbar sind. Wer kommt für den Schaden und die Sanierungskosten für das Grundstück auf, wenn der Bauherr in Konkurs geht?

Mag. Adalbert Eisenriegler, Bad Aussee
Sprecher der BISS (Bürgerinitiative gegen Schuhschachtelhäuser im Ausseerland)

Aug 182015
 

Die Vorgeschichte:

Bereits vor vier Jahren wurde vom Gemeinderat ein Bebauungsplan für die Fröhlichgründe beschlossen, der die rechtliche Grundlage für die geplante überdimensionierte, landschaftsverschandelnde Apartmentanlage der „Fröhlich`sche Gründe – Projektentwicklungs – GmbH“darstellt, ohne, dass vorher geprüft wurde, ob die Bodenverhältnisse für ein solches Megabauprojekt überhaupt geeignet sind. Erst im Zuge des baubehördlichen Genehmigungsverfahrens wurde durch ein geotechnisches Gutachten die Instabilität des Bodens erkannt und deshalb die ursprüngliche Planung obsolet. Das Projekt ging zurück zum Start. Der Projektentwickler brachte jetzt eine überarbeitete – die Bodenverhältnisse anscheinend besser berücksichtigende – Planung ein. Da diese vom Bebauungsplan abweicht, soll jetzt der Bebauungsplan geändert werden. Dafür ist der Gemeinderat zuständig und deshalb ist es nicht bloss eine formale sondern eine hochpolitische Entscheidung. Geht es doch darum, das Ausseerland vor einer weiteren Verschandelung zu bewahren, z.B., in dem man die Bauhöhe generell auf eine maximal zweigeschossige Verbauung zurückfährt und dem Schutz des Ortsbildes und der typischen Ausseer Kulturlandschaft Rechnung trägt.

Welche Fragen wirft der Änderungsentwurf auf?

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes (liegt seit 29.6. bis 21.8.2015 im Stadtamt Bad Aussee zur Einsicht auf) warf beim letzten Treffen der BISS viele Fragen und viel Kritik auf. Als einzig positiver Aspekt wurde der Verzicht des Immobilienentwicklers auf den als „Turm“ bezeichneten fünfgeschossigen Baukörper an der Geländekante gesehen. Dafür sollen statt der bisher sechs, jetzt sieben viergeschossige Wohnblöcke (Schuhschachteln, die euphemistisch als Villen bezeichnet werden) auf relativ engem Raum hingeklotzt werden. Der neue Lageplan zeigt, dass zwei Gebäude direkt an der Grundgrenze stehen und man fragt sich, wie hier die Vorschriften der Baufluchtlinie eingehalten werden können.

An der befürchteten Verschandelung von Bad Aussee soll sich aber nichts ändern, denn außer beim Turm bleiben „Höhe und Gestaltung der Gebäude“ unverändert.

Dort, wo vorher der „Turm“ geplant war, wurde die zulässige Bauhöhe von max. 16,0 m auf 6,0 m reduziert und wird dieser Bereich wegen der instabilen Bodenverhältnisse nur für „untergeordnete Bauwerke“ wie einer Aussichtsplattform vorgesehen. Gleichzeitig wird an diesem Platz auch schon an den Bau einer Gastronomie und einer Bergstation für einen Schrägaufzuges gedacht. Da kann dann schon eine Bauhöhe von 6 Metern oder mehr herauskommen. Frage: wie verträgt sich das mit der Feststellung im geologischen Gutachten (S.15) „dass sich das Gelände mehr oder weniger im Grenzgleichgewicht befindet und eine zusätzliche Belastung in Form einer Bebauung oder Anschüttung nicht empfehlenswert ist. Ausgenommen davon ist beispielsweise eine Aussichtsplattform, etc., welche jedenfalls kein zusätzliches Gewicht für den Geländeabschnitt darstellen würde.“ Von einer Gastronomie und einer Bergstation steht da aber nichts.

Bei den sieben viergeschossigen Wohnblöcken erlaubt der Verordnungsentwurf weiterhin eine maximale Gebäudehöhe von 13,0 m. Mit der zulässigen Gebäudehöhe ist es ja so eine Sache: Wenn nicht von vornherein ein Nullpunkt festgelegt wird und das Gelände durch Auffschüttungen verändert wird, kann die Geländeverschneidung, von der die Bauhöhe aus gemessen wird, beträchtlich höher zu liegen kommen. Damit die Häuser nicht noch mehr in den Himmel wachsen können, wäre es deshalb wünschenswert, dass z.B. das Erdgeschoßniveau der alten Villa Fröhlich als Nullpunkt festgelegt wird.

Nicht berücksichtigt wurde im Bebauungsplan die optische Wirkung der Baukörper auf das Ortsbild. Es sollte umgehend ein exaktes Rendering (Visualisierung der geplanten Anlage bezüglich Sichtbarkeit gem. Ortsbildkonzept 2007) erstellt werden. Ebenso geht nicht hervor, ob die Bebauungsgrundsätze, die für alle Wohnbauten gelten, eingehalten wurden.

Das geotechnische Gutachten warnt auch vor den (durch die Bodenversiegelung verstärkt anfallenden) Oberflächenwässer (S. 14): „Die anfallenden Meteorwässer sollten, bezogen auf die vorliegenden geotechnischen Bodenverhältnisse, in den oberen sandigen, Tonen und Schluffen nicht zur Versickerung gebracht werden. Die vorliegenden Bodenschichten sind sehr wasserempfindlich und würden beim Zusammentreffen mit Wässern, welcher Art auch immer, sehr rasch ihre Stabilität verlieren und auch zur Verflüssigung neigen. Eine Versickerung ist erst in diesen Tiefen möglich, wo der in Bohrung KB 1 angetroffene gering steinige, sandige Kies vorliegt. Besser wäre die Herstellung von Retentionsbecken, welche die Meteorwässer sammeln und dann, sofern nicht eine Brauchwasseranlage angedacht wird, diese retentiert in die nahe liegende Vorflut schadlos weiterleiten würden. Eine Versickerung in den oberen Schichten wird jedenfalls keinesfalls empfohlen.“ Hier drängt sich die Frage auf, wo in diesem eng verbauten „schluffrigen Grund“, der unter den sieben Wohnblöcken noch eine zweigeschossige Tiefgarage aufnehmen soll, auch noch Platz für diese Retentionsbecken sein soll?

Das geotechnische Gutachten stützt sich im Wesentlichen auf zwei Bohrungen aus dem Jahr 2013, die sehr bedenkliche Ergebnisse hinsichtlich der Belastbarkeit des Bodens ergaben (S.10): „Sollte die Fundamentaufstandsfläche noch in der Überlagerung von lockeren bis mitteldichten, sandigen, schluffigen Kiesen oder kiesigen, schluffigen Sanden oder Feinsanden etc. zu liegen kommen, so sind die oben abgeführten Werte um 25 % abzumindern. Augenscheinlich nicht tragfähige oder durch Wässer beeinträchtigte Schichten sind jedenfalls auszutauschen und durch gut verdichtbares Material bzw. besser durch Magerbeton zu ersetzen.“ Und S.16: „Sollten sich im Zuge der Erdarbeiten andere als die beschriebenen Bodenverhältnisse zeigen, so ist unverzüglich ein geotechnischer Sachverständiger zu Rate zu ziehen.“ Was soll denn das heißen, fragt man sich? Offenbar sind diese zwei Bohrungen nicht ausreichend, um fundierte Aussagen über die Bebaubarkeit dieses Grundstücks zu treffen und es ist ständig mit der Gefahr von Rutschungen zu rechnen. Wie kann die Sicherstellung des Verfahrens gewährleistet werden? Dass nämlich ständig und sorgfältig die Bodenverhältnisse während der Erdarbeiten überprüft werden?

Ähnliche Bedenken dürften auch die Planverfasser gehabt haben, denn in § 10 des Entwurfs ist festgelegt: „Zum Nachweis der Standsicherheit, zur Beurteilung der erforderlichen geotechnischen Maßahmen und der Verbringung der Meteorwässer ist ein geotechnisches Gutachten für alle geplanten Anlagen verpflichtend beizubringen.“ Das liegt jedenfalls noch nicht vor.

Im Interesse der Sicherheit der Anrainer, die unterhalb dieser Riesenbaustelle wohnen, muss auf genaueste Einhaltung der geotechnischen Vorgaben geachtet werden. Zu groß ist das Risiko, dass sie mit ihren Häusern verschüttet werden, wenn der Hang ober ihnen ins Rutschen kommt.

Zuletzt stellt sich die Frage, ob die Kosten für Fundamentierung, laufende Sicherheitsmaßnahmen und allfällige Schadenersatzforderungen geschädigter Anrainer bei der derzeit noch gar nicht wirklich einschätzbaren Tragfähigkeit des Bodens überhaupt kalkulierbar sind. Wer kommt für den Schaden und die Sanierungskosten für das Grundstück auf, wenn der Bauherr in Konkurs geht?

Kann sich ein solches Projekt überhaupt noch rechnen?

Wie geht es weiter?

Der Gemeinderat wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit dem Verordnungsentwurf inhaltlich befassen und die Einwendungen der betroffenen Gemeindebürger behandeln. Sollte die Bebaungsplanänderung beschlossen werden, kann der Projektentwickler einen Antrag auf Baubewilligung stellen und es kommt zu einer neuerlichen Bauverhandlung. Dann ist es Sache des Bürgermeisters als Baubehörde, ob er eine Baubewilligung erteilt.

Die BISS wird die weitere Entwicklung wachsam verfolgen.

18.8.2015 Bertl Eisenriegler, Sprecher der BISS

Jul 132015
 

Der nächste Stammtisch bezüglich des Bauvorhabens auf den Fröhlich’schen Gründen findet am Freitag, 31. Juli 2015, um 18 Uhr bei Familie Abel in der Schmidtgutstraße 65 in Bad Aussee statt.

Seit 26. Juni liegt der neue Bebauungsplan am Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf. Er kann aber auch von der Website der Gemeinde heruntergeladen werden. Die Frist für Stellungnahmen endet am 21.8.2015.

Wir ersuchen um zahlreiches Erscheinen.

Jan 182015
 

Seit im April 2014 ein geologisches Gutachten klargemacht hat, dass die instabilen Bodenverhältnisse die geplante Mega-Verbauung nicht erlauben, und auch eine Bürgerinitiative B.I.S.S. auf den Plan getreten ist, hat beim Projektbetreiber offenbar eine Nachdenkpause eingesetzt. Obwohl der Bauherr, Dr. Hohenberg, noch im August gegenüber Vertretern der B.I.S.S. auf einen – gegenüber der ursprünglichen Planung leicht abgeänderten – Bau dieser Riesen-Appartmentanlage beharrte, war diese Woche aus der Gemeindestube zu hören, dass von ihm noch immer kein neuer bzw. abgeänderter Bebauungsplan eingereicht wurde.

Auch bei den Gemeindepolitikern scheint sich Skepsis über dieses Hochhausanlagenprojekt im Schuhschachtelstil breitzumachen.

Nicht zuletzt die dramatischen Hangrutschungen im Moosgraben geben einen Vorgeschmack davon, was da alles ins Rutschen kommen wird, wenn sich erst die Bagger ins Erdreich wühlen und für sechs Baukörper eine mehrgeschoßige Tiefgarage ausheben. Gar nicht zu reden von den Grund- und Oberflächenwasserströmen denen die tieferliegenden Anrainer dann schutzlos ausgeliefert sind.

Mittlerweile ist es auch unübersehbar, wie dieser Großprojekte-Bauboom die Ausseer Landschaft erschlägt. Sei es das Pyramidenhotel in Altaussee oder die zwei Hotelklötze neben dem Narzissenbad. Höchste Zeit also, dass die Gemeindeverantwortlichen den Oligarchen, die sich hier ihre Denkmäler bauen, endlich Grenzen setzen.

Bertl Eisenriegler